Der Kirchengemeindeverband St. Elisabeth existiert seit dem 1. Januar 2011. Die einzelnen Gemeinden können bestimmte Aufgaben (z. B den Personalbereich) auf diesen KGV übertragen. Auch der KGV ist wie die GdG kein Zusammenschluss der Gemeinden. Jede Gemeinde bleibt selbständig; bestimmte Aufgaben werden aber gemeinsam wahrgenommen.
Die Verbandsvertretung vertritt den Kirchengemeindeverband und verwaltet seine Angelegenheiten. Seine Funktion für den Verband entspricht also der Funktion des Kirchenvorstandes für die einzelne Kirchengemeinde. Die Verbandsvertretung besteht aus Vertreter/innen der einzelnen Kirchenvorstände und dem vorsitzenden Priester Pfr. Hans Tings.