Zum Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat) gehören gewählte und ggf. hinzuberufene Ehrenamtliche und Pfarrer, hauptamtliches Pastoralpersonal und Vertretungen der Kirchenvorstände. Der GdG-Rat bietet Voraussetzungen, das Miteinander der kirchlichen Orte innerhalb der Gemeinschaft fruchtbringend zu gestalten. Er übernimmt die Aufgabe der Planung und Mitentscheidung in den grundlegenden Fragen der Pastoral. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Stand 23.11.2021